Nach stetiger Spezialisierung übernehme ich nur noch Vertretungen
- bei Kündigungsschutzklagen - sowohl von Arbeitnehmern,
als auch Arbeitgebern - und
- zur Durchsetzung der Rechte von Hartz 4-Empfängern.
Dadurch bin ich weitgehend in der Lage, die jeweils
aktuelle Rechtsentwicklung zu berücksichtigen und meine Mandanten effektiv zu beraten und zu vertreten.
Wenn Sie mich beauftragen möchten, rufen Sie bitte immer vorher bei mir an (Tel. 03491/414455), damit wir schon vor einem Beratungsgespräch gemeinsam klären können,
welches Problem zu lösen ist. Viele Fälle klären sich bereits dadurch.
Hier können Sie feststellen, ob und in welcher Höhe für Sie Kosten anfallen.