Axel Schlag
 Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
 Am Wasserwerk 30 • 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Kosten bei Hartz 4

Kosten bei Kündigungsschutzsachen
Kosten bei Hartz 4 - Sachen

Wenn meine Bedingungen akzeptiert werden, fallen für meinen Auftraggeber bei mir keine Kosten an. Voraussetzungen sind:
  • Anträge werden auf Anforderung gestellt
  • angeforderte Unterlagen werden mir unverzüglich zugeleitet
  • Zur Durchsetzung von Gebührenansprüchen wird Klageauftrag erteilt.
  • es findet kein Anwaltswechsel statt
Zusätzlich gilt:
Für die Überprüfung von Bescheiden des Jobcenter oder für anwaltschaftlichen Beistand im Widerspruchsverfahren nach Prüfung der Erfolgsaussichten durch mich besteht Anspruch auf Beratungshilfe. Sie wird bei mir nur dann benötigt, wenn ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wird oder die Kosten dafür vom Jobcenter nach gerichtlicher Überprüfung nicht übernommen werden müssen. Sie kann dafür nachträglich beantragt werden. Eine Selbstbeteiligung fordere ich bei Grundsicherungssachen nicht. Nur wenn mein Auftraggeber auf gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Kostenerstattung für ein durchgeführtes Widerspruchsverfahren verzichtet, ist er verpflichtet, die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren selbst zu tragen.

Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens ist in den meisten Fällen die Durchführung eines Klageverfahrens erforderlich. Dafür kann bei Beziehern von Hartz 4-Leistungen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn kein Vermögen vorhanden ist, wird sie meist bewilligt mit der Folge, dass Kosten für den Kläger nicht anfallen. Nur ausnahmsweise verweigert das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei anwaltlicher Vertretung wegen nicht bejahter Erfolgsaussichten oder wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse und nur gelegentlich kommt es vor, dass das Gericht so lange Zeit zur Bearbeitung eines Falles benötigt, dass bis zur Verhandlung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers sich soweit gebessert haben, dass allein deshalb keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt wird, obwohl bei Erhebung der Klage Bedürftigkeit vorliegt. Ebenfalls selten kommt es bei Hartz 4-Sachen vor, dass Prozesskostenhilfe nur gegen Ratenzahlung bewilligt wird.Ich biete meinen Mandanten bei Versagung von Prozesskostenhilfe eine Gebührenvereinbarung an, wenn sie ansonsten wegen Mittellosigkeit an der Rechtsverfolgung gehindert wären. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei völliger Erfolglosigkeit der Rechtsverfolgung kein Minusgeschäft für meinen Auftraggeber durch Anwaltsgebühren vorkommt. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist bei Hartz 4-Fällen kostenfrei.


Kosten für Kündigungsschutzsachen

Für eine Erstberatung beträgt mein Honorar
€ 119,00 (€ 100,00 + 19% Mehrwertsteuer).

Über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeiten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsprechend dem Streitwert berechnet.

Der Streitwert entspricht im Regelfall dem Interesse des Auftraggebers.
Bei Kündigungsschutzklagen entspricht der Streitwert dem Bruttogehalt eines Vierteljahres.

Berechnen können Sie die Kosten hier